Die zehn ersten Schritte nach einem Zahnunfall


Erste Hilfe: In vielen Fällen kann der Zahn gerettet werden

Schnell ist es passiert: Ein Sturz, und der Zahn ist abgebrochen. Unfälle im Haushalt oder die ersten Schritte bei Kleinkindern können die Ursache sein. Aber auch manche Sportarten bergen Unfallrisiken. Welche Sofortmaßnahmen die Initiative proDente e.V. empfiehlt.

Unkomplizierte Risse im Zahnschmelz bis komplett ausgeschlagene Zähne mit Kieferfrakturen können die Folgen eines Zahnunfalls sein. In vielen Fällen kann der Zahn aber gerettet werden. Doch dazu ist rasches Handeln erforderlich. Was sollten der Verletzte und seine Begleiter dabei beachten? Welches Verhalten ist richtig, welches falsch? Das sind die zehn wichtigsten Regeln:

 

Notfallplan – jede Minute zählt

1. Zunächst einmal ist überlegtes Handeln gefragt: Beruhigen Sie den Verletzten (das Kind) und schauen Sie vorsichtig in den Mund durch Anheben der Lippe.

2. Die Wunde kann stark bluten. Mit einem Stofftaschentuch oder sterilem Verbandsmaterial Druck auf die blutende Stelle ausüben und von außen kühlen.

3. Sind die Zähne locker, nicht weiter daran wackeln, sondern die Zähne in Ruhe lassen.

4. Ausgeschlagene Zähne oder Zahnteile suchen. Nur die Zahnkrone, nicht die Zahnwurzel anfassen. Den Zahn auch bei Verschmutzung nicht reinigen.

5. Den Zahn beim Transport möglichst feucht halten. Es gibt dafür die Zahnrettungsbox, die in Apotheken erhältlich ist. In vielen Schulen und Kindergärten sowie in Sportvereinen und Schwimmbädern sind teilweise Zahnrettungsboxen vorhanden.

6. Wird der Zahn spätestens nach 20 Minuten in das spezielle Nährmedium gelegt, können die empfindlichen lebenden Zellen der Wurzelhaut bis zu 48 Stunden überleben.

7. Wer keine Rettungsbox zur Hand hat, kann den Zahn in kalte H-Milch legen, alternativ sind Frischhaltefolie, Speichel in einem Gefäß oder eine isotone Kochsalzlösung möglich. Jedoch sind hierbei die erfolgreiche Lagerungsdauer und damit die Heilungschancen geringer.

8. Den Zahn auf keinen Fall in Wasser, ein feuchtes Taschentuch oder in den Mund legen und nicht trocken transportieren.

9. Umgehend eine Zahnklinik oder eine Zahnarztpraxis aufsuchen.

10. Der Zahnarzt wird die Zähne im Detail untersuchen und entsprechend versorgen. Alle Fakten dokumentiert er in der Patientenakte. Dies ist für eventuelle Versicherungsansprüche wichtig, je nachdem, ob zum Beispiel ein Schul- oder Arbeitsunfall vorliegt, sowie für Spätfolgen und die damit verbundenen Behandlungen.

 

Bei Fragen für Erstversorger gibt es die bundesweit einheitliche kostenpflichtige Zahnunfall-Notrufnummer (1805) 012800. Weitere Informationen zur Zahnrettung gibt es unter www.zahnrettungskonzept.info, und auf zahnunfall24.de ist ersichtlich, wo Zahnrettungsboxen bereitliegen (außer in Apotheken).